Vergütung für Behandlung bei Long COVID geregelt
Ende 2023 wurden mit der Long COVID-Richtlinie konkrete Versorgungspfade beschrieben,
um den Betroffenen eine Ärzte-Odyssee durch das Gesundheitssystem zu ersparen. Nun
wurde in einem nächsten Schritt über die vertragsärztliche Vergütung für
Behandlungsplanung und -koordination entschieden. Damit ist genau festgelegt, welche
Leistungen Ärzt*innen ab 1.1.2025 abrechnen können. Umfasst werden damit
Behandlungen bei Patientinnen und Patienten mit Long COVID oder Post Vac-Symptomen,
aber auch ähnlichen Erkrankungen wie ME /CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/
Chronic Fatigue Syndrom).
Mehr unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1226/
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Details zur Qualitätssicherung der gesundheitsbezogenen Inhalte lesen Sie bitte in unserem Methodenpapier.