In Sachsen bisher 28 Fälle von Impfschäden infolge einer COVID-19-Impfung anerkannt
Einen Antrag auf die Anerkennung eines Impfschadens (Post Vac) und finanzielle Unterstützung können diejenigen Menschen stellen, die sechs Monate nach der Impfung noch über Gesundheitsschäden klagen. Dazu gehören unter anderem Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Thrombosen oder die Transverse Myelitis, eine seltene neuroimmunologische Erkrankung, bei der es zu einer Entzündung des Rückenmarks kommt. Insgesamt wurden in Sachsen seit Ende 2020 mehr als 7,6 Millionen COVID-19-Impfungen verabreicht. Bis 22. Juli 2024 wurden insgesamt 709 Entschädigungsverfahren registriert.
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