Gesetzgeber will die Versorgung von Patient*innen mit Long oder Post COVID regeln
Auszug aus der Pressekonferenz zum Arbeitsprogramm des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 2023 am 14. Februar 2023:
„Der Gesetzgeber hat den G-BA beauftragt die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long COVID bzw. Post COVID erstmals zu regeln. Dazu erarbeiten wir bis zum Jahresende eine eigenständige Richtlinie. Sie soll vor allem eine standardisierte Diagnostik und ein spezielles Therapieangebot für diese Patientengruppe inklusive Behandlungspfade definieren.
Long COVID bzw. Post COVID zeigt sich mit vielen Symptomen und in unterschiedlicher Ausprägung. Daher wird es u. a. eine besondere Herausforderung für uns sein, sowohl die Diagnose als auch die Therapie von Anfang an interdisziplinär zu gestalten. So können verschiedene Spezialistinnen und Spezialisten eingebunden und die Behandlung in einem Netzwerk koordiniert werden. Der G-BA wird sich bei dieser Aufgabe auf die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen. Eine evidenzbasierte Leitlinie zu Long COVID bzw. Post COVID gibt es aktuell aber noch nicht.
Auch wir wissen, diese Patientinnen und Patienten brauchen schnell Hilfe. Deshalb haben wir unsere Arbeiten eng getaktet. Der nur für diese Richtlinie gebildete neue Unterausschuss trifft sich alle 14 Tage; Auftakt war gestern. Ein Stellungnahmeverfahren, bei dem wir das Wissen von Expertinnen und Experten in die Beratungen einbinden wollen, wird es nach derzeitiger Planung im September geben. Danach fließen die Erkenntnisse aus dem Stellungnahmeverfahren in die Beratungen ein, um spätestens im Dezember die Richtlinie per Plenumsbeschluss zu verabschieden. Diese Zeitschiene ist anspruchsvoll, aber dieser Herausforderung stellen wir uns gerne.“
Hinweis: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gegründet. Er ist ein Gremium, das sich aus Vertretern der für die Gesundheitsversorgung verantwortlichen Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen) und Leistungserbringer (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte) sowie mitberatenden Patientenvertretern zusammensetzt.
Die Long COVID-Vernetzungsstelle ist an der Koordination der Mitwirkung der Patientenvertretung beim G-BA beteiligt. Mehr über die Aufgaben der Stabsstelle Patientenbeteiligung beim G-BA erfahren Sie hier.
Zu den elementaren Aufgaben des G-BA gehört, innerhalb des vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Rahmens festzulegen, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden. Zudem hat er Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen Versorgung.
Weiterführende Informationen:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5440/Statement-Karin-Maag_Arbeitsprogramm-G-BA_2023.pdf
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Details zur Qualitätssicherung der gesundheitsbezogenen Inhalte lesen Sie bitte in unserem Methodenpapier.