Bundesweit bislang 467 Corona-Impfschäden anerkannt
Damit wurde bei 7,5 Prozent der bisher bearbeiteten 6230 Anträge ein Gesundheitsschaden durch eine Corona-Impfung behördlich anerkannt. Weitere 5597 Anträge wurden noch nicht bearbeitet. Ursache für den Antragsstau ist ein Mangel an Gutachtern sowie laut Bundesgesundheitsministerium „der in der medizinischen Wissenschaft unvollständige Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den COVID-19-Impfungen und einzelnen Erkrankungsbildern“. Geimpfte, die sechs Monate nach ihrer Impfung über Gesundheitsschäden klagen, können beim zuständigen Versorgungsamt ihres Bundeslandes die Anerkennung eines Impfschadens sowie eine Entschädigung beantragen.
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Details zur Qualitätssicherung der gesundheitsbezogenen Inhalte lesen Sie bitte in unserem Methodenpapier.